Naturheilkunde
Naturheilkunde, auch Komplementärmedizin genannt, ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Heilverfahren, die als Ergänzung oder Alternative zur herkömmlichen wissenschaftlichen Medizin dient. Alternative Behandlungsmethoden beruhen immer auf einem Axiom, das heißt, dass sie nicht auf bewiesenen Grunsätzen beruhen, sondern individuell auf den Patienten zugeschnitten werden.
Die Homöopathie ist die bekannteste Heilmethode im europäischen Raum. Sie beruht auf den Methoden des deutschen Arztes Samuel Hahnemann (um 1800). Die Basis der Homöopathie bildet das Ähnlichkeitsprinzip: “Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt”, was bedeutet, dass das ausgewählte Arzneimittel bei einem gesunden Menschen die gleichen Symptome hervorrufen kann, unter denen der Patient leidet. Allerdings ist die Homöopathie eine weit verbreitete Behandlungstherapie mit verschiedenen Varianten und Anwedungsgebieten. In Deutschland ist sie eine anerkannte Heilmethode, die von den Krankenkassen unterstützt wird.
Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) wird besonders häufig im ostasiatischen Raum angewandt, beruht auf über 2000 Jahre alten Schriften und wurde seitdem immer weiter entwickelt. Zu den Behandlungsmethoden der Traditionellen Chinesischen Medizin gehören in erster Linie die Akupunktur und Arzneitherapie. Zusammen mit Massagetechniken, wie Shiatsu und Tuina Anmo, Bewegungsübungen wie Taijiquan und der Diäetik, die sich an der Wirkung von Arzneien orientiert, zählen diese zu den fünf Säulen der chinesischen Behandlungstherapien.
Heilpraktiker besitzen eine staatliche Erlaubnis die Heilkunst ohne ärztliche Approbation, dürfen allerdings keine apothekenpflichtige Medikamente verschreiben. In Deutschland gibt es etwa 20.000 Heilpraktiker, die in ihrer Praxis sowohl seelische als auch körperliche Leiden diagnostizieren und eigene Therapien mit Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativen Medizin durchführen. Der Patient muss in der Regel die Kosten für die Behandlungen beim Heilpraktiker selbst tragen, da die staatlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen einen Teil des Betrags übernehmen.
